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Neuerungen in der Tagespflegenutzung

Wussten Sie eigentlich schon etwas über die Neuerungen in der Tagespflegenutzung?

Heute schreibe ich über die Neuerungen in Bezug auf Tagespflegenutzung. Wenn man überhaupt über Gewinner sprechen kann, sind es diese, die die Tagespflegeeinrichtung besuchen. Dort hat sich der Nutzungsgrad um 50 % erhöht und ist jetzt gleich gesetzt mit den Sachleistungen der einzelnen Pflegestufen (auch bei den Patienten, die über einen erhöhten Sachleistungbetrag verfügen aufgrund von eingeschränkter Alltagskompetenz). Gerade die Nutzung der Tagespflege stellt für die pflegenden Angehörigen einen wesentlichen Entlastungsfaktor dar.

Leider haben viele Pflegebedürftige noch falsche Vorstellungen über die Tagespflegeeinrichtung und scheuen aus diesem Grund deren Besuch. Manche Personen, die nicht eingeschränkt alltagskompetent (z.B.dement) sind denken, die Tagespflegeeinrichtung wird nur von dementiell Erkrankten besucht — und dass ist falsch! Selbstverständlich gibt es im Rahmen der Woche in der Tagespflegeeinrichtung Tage, an denen hauptsächlich dementiell erkrankte Besucher als Gäste vorort sind. Aber es gibt auch Tage, an denen es nicht so ist. Auch hier bei uns in Züschen gibt es eine Tagespflegeeinrichtung, die unter anderem auch viele unserer Patienten besuchen. Gerade in der Anfangszeit, nach der Neueröffnung der Tagespflege habe ich dort oben manchmal „Mäuschen“ gespielt und mir ein Bild über den Ablauf der einzelnen Tage gemacht und das „bunte Treiben“ beobachtet. Während meiner Anwesenheit wurde miteinander gegessen (Frühstück, Mittag, Nachmittagskaffee), teilweise auch gemeinschaftlich gekocht, der täglichen Leserunde gelauscht und Angebote der Mitarbeiter in Bezug auf verschiedenste Aktivitäten (Spiele, Spaziergang, basteln, Gymnastik, Musik, singen, u.v.a.m.) dankend und fröhlich angenommen. Auch Ruhephasen sind in der Mittagszeit eingeplant. Wie häufig in der Pflege geht es auch im Tagesablauf der Tagespflege nach individuellen Wünschen der Gäste. Im Tagesablauf (Rahmenprogramm) werden alle Angebote auf die Bedürfnisse der Gäste ausgerichtet. Glauben Sie mir, die Gäste in einer Tagespflegeeinrichtung verleben einen aufregenden Tag und haben ganz viel Freude. Mal ehrlich, wer will denn auch schon tagein tagaus immer dieselben Gesichter sehen? Da sind ein paar andere Gesichter am Tagespflegetag für manchen ganz aufregend. Mal im Ernst, es ist wirklich eine angenehme Abwechslung, gelegentlich einmal heraus dem täglichen Einerlei zu kommen, denn das dort angebotene Rahmenprogramm ist abwechslungsreich und spannend. Und, was ich nicht oft genug sagen kann, bei der Nutzung einer Tagespflegeeinrichtung handelt es sich um ein Zusatzbudget, was nicht das Pflegegeld schmälert und erfahrungsgemäß so manchen pflegenden Angehörigen deutlich entlastet. Manchmal höre ich auch von einigen pflegenden Angehörigen: „Die Pflege meines Pflegebedürftigen ist ja so anstrengend (ist so, in der Tat!) und man hat so wenige Möglichkeiten, was für sich selber zu tun, es mangelt an Entlastungsmöglichkeiten.“ Wenn ich dann aber diese Leute frage, ob sie Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege oder Tagespflege in Anspruch nehmen, sagen dieselben Leute dann: „Nein, mein Pflegebedürftiger will aber nicht dass jemand ins Haus kommt oder er eine Tagespflege besuchen soll.“ Da ist meine Antwort stets stereotyp: „Denken Sie einmal an sich und ehe sie unter der ganzen Last der Pflege zusammenbrechen, versuchen sie ihren Pflegebedürftigen mit sanftem Druck dazu zu bewegen, Entlastungsangebote vielleicht doch einmal anzunehmen! Viele Betroffene schimpfen auch immer über das mangelnde Geld, was die Krankenkassen zur Verfügung stellen (auch richtig!) trotzdem verschenken Sie jährlich, praktisch als Weihnachtsgeschenk an die jeweilige Kasse, 1612 € Verhinderungspflege, 1612 € Kurzzeitpflege und vielleicht noch das hundertprozentige Budget für die Tagespflege. Na prima! Deshalb an dieser Stelle mein Schlussappell – Nutzen Sie die vorhandenen Entlastungsangebote, auch das der Tagespflege!

In meinem nächsten Bericht schreibe ich über die monatlichen 104 € Entlastungsleistungen, die jedem nicht alltagskompetent eingeschränkten Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe zustehen (neu).

„Der Jugend gehört die Zukunft, den Alten die Vergangenheit, dem Weisen der Augenblick.“
Stephan Sarek (*1957), dt. Schriftsteller

Herzlichst,

Petra Meyer Pflegedienstleitung

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